Aargau
Beratung und Unterstützung für Kinder und Jugendliche
Beratung hilft Kindern und Jugendlichen bei der Bewältigung von belastenden Situationen, Problemen und Krisen. Die einen Beratungsangebote wenden sich generell an junge Menschen, andere sind spezifisch nach Themen ausgerichtet (z.B. Drogenberatung, Beratung bei Essstörungen). Alle Angebote sind grundsätzlich frei zugänglich.
Beratung und Unterstützung für Kinder und Jugendliche
Eine Zusammenstellung verschiedener Beratungs- und Unterstützungsangebote (Schulpsychologischer Dienst, Jugendpsychologischer Dienst, Berufsberatung, Fachteam gegen häusliche Gewalt) findet sich unter folgendem Link:
Angebote der Suchtberatung unter:
Beteiligung:
Kanton ist massgeblich an der Leistung beteiligt
Rolle Kanton:
- Eigene Leistungserbringung
- Finanzielle Unterstützung von Dritten
Zuständige Stelle in der Verwaltung:
Departement Gesundheit und Soziales, AG
Abteilung Gesundheit
Sektion Gesundheitsförderung und Prävention
Zugang zur Leistung:
- Allgemeiner Zugang
- Zugang durch fallbezogenen Entscheid einer autorisierten Stelle
- Zugang durch behördliche/gerichtliche Anordnung
Rechtliche Grundlagen:
Schulgesetz vom 17.03.1981, SAR 401.100
Schulgesetz AGDekret über die Schuldienste, SAR 405.110
Rechtliche GrundlagenGesundheitsgesetz (GesG), SAR 301.100
GesGGesetz über die öffentliche Sozialhilfe und die soziale Prävention (Sozialhilfe- und Präventionsgesetz, SPG), SAR 851.200
SPG