Wallis
Beratung und Unterstützung für Kinder und Jugendliche
Beratung hilft Kindern und Jugendlichen bei der Bewältigung von belastenden Situationen, Problemen und Krisen. Die einen Beratungsangebote wenden sich generell an junge Menschen, andere sind spezifisch nach Themen ausgerichtet (z.B. Drogenberatung, Beratung bei Essstörungen). Alle Angebote sind grundsätzlich frei zugänglich.
Beratung und Unterstützung für Kinder und Jugendliche
Beteiligung:
Kanton ist massgeblich an der Leistung beteiligt
Rolle Kanton:
- Eigene Leistungserbringung
- Reglementierung
Zuständige Stelle in der Verwaltung:
Amt für Kindesschutz (AKS)
Zentrum für Entwicklung und Therapie des Kindes und Jugendlichen (ZET)
Zugang zur Leistung:
- Allgemeiner Zugang
- Zugang durch fallbezogenen Entscheid einer autorisierten Stelle
- Zugang durch behördliche/gerichtliche Anordnung
Rechtliche Grundlagen:
Jugendgesetz, 850.4
Rechtliche GrundlagenVerordnung betreffend verschiedene Einrichtungen für die Jugend, 850.400
Rechtliche GrundlagenReglement betreffend verschiedene Einrichtungen für die Jugend, 850.402
Rechtliche Grundlagen