Wallis

Beratung und Unterstützung für Kinder und Jugendliche

Beratung hilft Kindern und Jugendlichen bei der Bewältigung von belastenden Situationen, Problemen und Krisen. Die einen Beratungsangebote wenden sich generell an junge Menschen, andere sind spezifisch nach Themen ausgerichtet (z.B. Drogenberatung, Beratung bei Essstörungen). Alle Angebote sind grundsätzlich frei zugänglich.

Beratung und Unterstützung für Kinder und Jugendliche

Beteiligung:

Kanton ist massgeblich an der Leistung beteiligt

Rolle Kanton:

  • Eigene Leistungserbringung
  • Reglementierung

Zuständige Stelle in der Verwaltung:

Amt für Kindesschutz (AKS)

Zentrum für Entwicklung und Therapie des Kindes und Jugendlichen (ZET)

Zugang zur Leistung:

  • Allgemeiner Zugang
  • Zugang durch fallbezogenen Entscheid einer autorisierten Stelle
  • Zugang durch behördliche/gerichtliche Anordnung

Rechtliche Grundlagen:

Jugendgesetz, 850.4

Rechtliche Grundlagen

Verordnung betreffend verschiedene Einrichtungen für die Jugend, 850.400

Rechtliche Grundlagen

Reglement betreffend verschiedene Einrichtungen für die Jugend, 850.402

Rechtliche Grundlagen