Zug
Beratung und Unterstützung für Kinder und Jugendliche
Beratung hilft Kindern und Jugendlichen bei der Bewältigung von belastenden Situationen, Problemen und Krisen. Die einen Beratungsangebote wenden sich generell an junge Menschen, andere sind spezifisch nach Themen ausgerichtet (z.B. Drogenberatung, Beratung bei Essstörungen). Alle Angebote sind grundsätzlich frei zugänglich.
Beratung und Unterstützung für Kinder und Jugendliche
Beratung und Unterstützung werden angeboten durch:
- KESB
- Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz, Unterstützende Dienste (KES-UD)
- punkto Eltern, Kinder & Jugendliche
Beteiligung:
Kanton ist massgeblich an der Leistung beteiligt
Koordinationsstelle:
Koordinationsstelle gesamter Leistungsbereich
Rolle Kanton:
Finanzielle Unterstützung von Dritten
Zuständige Stelle in der Verwaltung:
Zugang zur Leistung:
- Allgemeiner Zugang
- Zugang durch fallbezogenen Entscheid einer autorisierten Stelle
- Zugang durch behördliche/gerichtliche Anordnung
Rechtliche Grundlagen:
Gesetz über die Sozialhilfe im Kanton Zug (Sozialhilfegesetz) , BGS 861.4
Gesetzliche Grundlagen