Zug

Beratung und Unterstützung für Kinder und Jugendliche

Beratung hilft Kindern und Jugendlichen bei der Bewältigung von belastenden Situationen, Problemen und Krisen. Die einen Beratungsangebote wenden sich generell an junge Menschen, andere sind spezifisch nach Themen ausgerichtet (z.B. Drogenberatung, Beratung bei Essstörungen). Alle Angebote sind grundsätzlich frei zugänglich.

Beratung und Unterstützung für Kinder und Jugendliche

Beratung und Unterstützung werden angeboten durch:

  • KESB
  • Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz, Unterstützende Dienste (KES-UD)
  • punkto Eltern, Kinder & Jugendliche 

Beteiligung:

Kanton ist massgeblich an der Leistung beteiligt

Koordinationsstelle:

Koordinationsstelle gesamter Leistungsbereich

Rolle Kanton:

Finanzielle Unterstützung von Dritten

Zuständige Stelle in der Verwaltung:

Fachverantwortliche Kind, Jugend, Familie

Kantonales Sozialamt

Zugang zur Leistung:

  • Allgemeiner Zugang
  • Zugang durch fallbezogenen Entscheid einer autorisierten Stelle
  • Zugang durch behördliche/gerichtliche Anordnung

Rechtliche Grundlagen:

Gesetz über die Sozialhilfe im Kanton Zug (Sozialhilfegesetz) , BGS 861.4

Gesetzliche Grundlagen