Schaffhausen
Fallführung
Die Fallführung organisiert und koordiniert die Leistungserbringung: Das Kind, der oder die Jugendliche bzw. die Familie erhält eine Ansprech- und Vertrauensperson, die den Unterstützungsprozess begleitet.
Fallführung
Der kantonale Sozialdienst begleitet und unterstützt Kinder und Jugendliche sowie ihre Erziehungsberechtigten bei schulischen und innerfamiliären Problemen. Dabei vernetzt sich der Sozialdienst mit anderen Akteuren der Jugendhilfe wie z.B. der Abteilung Schulische Abklärung und Beratung (SAB) oder dem Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst (KJPD). Der Sozialdienst übernimmt gestützt auf das Schul- oder Zivilgesetz die Fallführung bei Sonderschulungen und Kindesschutzmassnahmen. Die Kinder und Jugendlichen sollen ihren Bedürfnissen entsprechend unterstützt und gefördert werden - mit dem Ziel, sich bestmöglich zu entwickeln. Zur Vernetzung der gesamten Jugendhilfe im Kanton Schaffhausen führt der Sozialdienst zudem die Anlauf- und Koordinationsstelle Jugendhilfe. Diese ermöglicht niederschwellige Beratungsangebote für Behörden, Lehrpersonen, Institutionen und Eltern.
Zugang zur Leistung:
- Allgemeiner Zugang