Aargau

Familienergänzende Kinderbetreuung

Als familienergänzende Kinderbetreuung werden Angebote in Ergänzung zur elterlichen Betreuung verstanden, welche Kindern im Vorschul- und Schulalter eine Betreuung ausserhalb der obligatorischen Unterrichtszeit bieten. Hierbei kann zwischen erwerbskompatiblen Betreuungsformen, welche eine (teilzeitliche) Erwerbsarbeit ermöglichen, und nicht erwerbskompatiblen Formen der Betreuung wie zum Beispiel Spielgruppen oder Hütedienste unterschieden werden.

Familienergänzende Kinderbetreuung

Das Gesetz verpflichtet Gemeinden, ein bedarfsgerechtes Angebot für die familien- und schulergänzende Betreuung von Kindern bis zum Abschluss der Primarschule sicherzustellen. Die Fachstelle Alter und Familie stellt neben einer Wissensplattform für Gemeinen diverse Unterlagen zur Verfügung.

Informationsunterlagen für Gemeinden zum KiBeG - Kanton Aargau