Basel-Stadt
Familienergänzende Kinderbetreuung
Als familienergänzende Kinderbetreuung werden Angebote in Ergänzung zur elterlichen Betreuung verstanden, welche Kindern im Vorschul- und Schulalter eine Betreuung ausserhalb der obligatorischen Unterrichtszeit bieten. Hierbei kann zwischen erwerbskompatiblen Betreuungsformen, welche eine (teilzeitliche) Erwerbsarbeit ermöglichen, und nicht erwerbskompatiblen Formen der Betreuung wie zum Beispiel Spielgruppen oder Hütedienste unterschieden werden.
Familienergänzende Kinderbetreuung
Als familienergänzende Kinderbetreuung werden Angebote in Ergänzung zur elterlichen Betreuung verstanden. Im Kanton Basel-Stadt bestehen diese Angebote in Form von Tagesheimen, Tagesfamilien, Schulen mit Tagesstrukturen, Mittagstischen und Tagesferien.
Rolle Kanton:
- Finanzielle Unterstützung von Dritten
- Planung / Aufsicht und Bewirtschaftung
Zuständige Stelle in der Verwaltung:
Fachstelle Tagesbetreuung
Fachstelle Tagesstrukturen
Rechtliche Grundlagen:
Gesetz betreffend die Tagesbetreuung von Kindern (Tagesbetreuungsgesetz) SG 815.100
Tagesbetreuungsgesetz BSSchulgesetz, SG 410.100
Schulgesetz BS