Basel-Stadt

Familienergänzende Kinderbetreuung

Als familienergänzende Kinderbetreuung werden Angebote in Ergänzung zur elterlichen Betreuung verstanden, welche Kindern im Vorschul- und Schulalter eine Betreuung ausserhalb der obligatorischen Unterrichtszeit bieten. Hierbei kann zwischen erwerbskompatiblen Betreuungsformen, welche eine (teilzeitliche) Erwerbsarbeit ermöglichen, und nicht erwerbskompatiblen Formen der Betreuung wie zum Beispiel Spielgruppen oder Hütedienste unterschieden werden.

Familienergänzende Kinderbetreuung

Als familienergänzende Kinderbetreuung werden Angebote in Ergänzung zur elterlichen Betreuung verstanden. Im Kanton Basel-Stadt bestehen diese Angebote in Form von Tagesheimen, Tagesfamilien, Schulen mit Tagesstrukturen, Mittagstischen und Tagesferien.

Rolle Kanton:

  • Finanzielle Unterstützung von Dritten
  • Planung / Aufsicht und Bewirtschaftung

Zuständige Stelle in der Verwaltung:

Fachstelle Tagesbetreuung

Fachstelle Tagesstrukturen

Rechtliche Grundlagen:

Gesetz betreffend die Tagesbetreuung von Kindern (Tagesbetreuungsgesetz) SG 815.100

Tagesbetreuungsgesetz BS

Schulgesetz, SG 410.100

Schulgesetz BS