Freiburg
Familienergänzende Kinderbetreuung
Als familienergänzende Kinderbetreuung werden Angebote in Ergänzung zur elterlichen Betreuung verstanden, welche Kindern im Vorschul- und Schulalter eine Betreuung ausserhalb der obligatorischen Unterrichtszeit bieten. Hierbei kann zwischen erwerbskompatiblen Betreuungsformen, welche eine (teilzeitliche) Erwerbsarbeit ermöglichen, und nicht erwerbskompatiblen Formen der Betreuung wie zum Beispiel Spielgruppen oder Hütedienste unterschieden werden.
Familienergänzende Kinderbetreuung
Beteiligung:
Kanton ist massgeblich an der Leistung beteiligt
Links zur Leistung:
Familienergänzende Betreuung Kartographie der Betreuungseinrichtungen im Kanton Freiburg (Kita, Spielgruppe, Waldspielgruppe, ausserfamiliäre Betreuung, usw.)Zuständige Stelle in der Verwaltung:
Familienexterne Kinderbetreuung (SMA)
Zugang zur Leistung:
- Allgemeiner Zugang
Rechtliche Grundlagen:
Gesetz über die familienergänzenden Tagesbetreuungseinrichtungen (FBG), SGF 835.1
FBG