Neuenburg
Familienergänzende Kinderbetreuung
Als familienergänzende Kinderbetreuung werden Angebote in Ergänzung zur elterlichen Betreuung verstanden, welche Kindern im Vorschul- und Schulalter eine Betreuung ausserhalb der obligatorischen Unterrichtszeit bieten. Hierbei kann zwischen erwerbskompatiblen Betreuungsformen, welche eine (teilzeitliche) Erwerbsarbeit ermöglichen, und nicht erwerbskompatiblen Formen der Betreuung wie zum Beispiel Spielgruppen oder Hütedienste unterschieden werden.
Familienergänzende Kinderbetreuung
Koordinationsstelle:
Koordinationsstelle gesamter Leistungsbereich
Beispielprojekt
Fonds für familienergänzende Betreuungseinrichtungen
An den Fonds gehen die gesetzlichen Abgaben der kantonalen Arbeitgeber sowie die Kantonssubventionen zur Finanzierung der familienergänzenden Betreuungseinrichtungen (Pauschale pro belegten Platz). Dazu zählen die vorschulische, schulergänzende oder die Tagesfamilien-Betreuung.
Typ
Andere
Trägerschaft
Verwaltungsrat des Fonds wird vom Staatsrat ernannt.
Status
Laufendes Handlungsfeld