Neuenburg

Familienergänzende Kinderbetreuung

Als familienergänzende Kinderbetreuung werden Angebote in Ergänzung zur elterlichen Betreuung verstanden, welche Kindern im Vorschul- und Schulalter eine Betreuung ausserhalb der obligatorischen Unterrichtszeit bieten. Hierbei kann zwischen erwerbskompatiblen Betreuungsformen, welche eine (teilzeitliche) Erwerbsarbeit ermöglichen, und nicht erwerbskompatiblen Formen der Betreuung wie zum Beispiel Spielgruppen oder Hütedienste unterschieden werden.

Familienergänzende Kinderbetreuung

Koordinationsstelle:

Koordinationsstelle gesamter Leistungsbereich

Beispielprojekt

Fonds für familienergänzende Betreuungseinrichtungen

An den Fonds gehen die gesetzlichen Abgaben der kantonalen Arbeitgeber sowie die Kantonssubventionen zur Finanzierung der familienergänzenden Betreuungseinrichtungen (Pauschale pro belegten Platz). Dazu zählen die vorschulische, schulergänzende oder die Tagesfamilien-Betreuung.

Typ

Andere

Trägerschaft

Verwaltungsrat des Fonds wird vom Staatsrat ernannt.

Status

Laufendes Handlungsfeld