Solothurn

Familienergänzende Kinderbetreuung

Als familienergänzende Kinderbetreuung werden Angebote in Ergänzung zur elterlichen Betreuung verstanden, welche Kindern im Vorschul- und Schulalter eine Betreuung ausserhalb der obligatorischen Unterrichtszeit bieten. Hierbei kann zwischen erwerbskompatiblen Betreuungsformen, welche eine (teilzeitliche) Erwerbsarbeit ermöglichen, und nicht erwerbskompatiblen Formen der Betreuung wie zum Beispiel Spielgruppen oder Hütedienste unterschieden werden.

Familienergänzende Kinderbetreuung

Die Einwohnergemeinden sind zuständig für die Förderung von Angeboten in der Kinderbetreuung und die Mitfinanzierung. Das Amt für Gesellschaft und Soziales berät und unterstützt Einwohnergemeinden, öffentliche und private Organisationen rund um die Themenbereiche Kinderbetreuung, Vereinbarkeit, Elternbildung und frühe Förderung. Zudem ist es Aufsichts- und Bewilligungsbehörde für Kindertagesstätten (Kitas/Horte) und Tagesfamilien.

Links zur Leistung:

Kinderbetreuung und frühe Förderung

Zuständige Stelle in der Verwaltung:

Amt für Gesellschaft und Soziales, Koordinationsstelle Familienfragen

Zugang zur Leistung:

  • Allgemeiner Zugang