Bern

Heimpflege

Unter Heimpflege wird die stationäre Unterbringung (Tag und Nacht) eines Kindes oder Jugendlichen in einer sozialpädagogischen Einrichtung verstanden. Diese deckt dessen individuellen Betreuungsbedarf und übernimmt zumeist für einen längeren Zeitraum die Erziehungsverantwortung sowie die Entwicklungsbegleitung.

Heimpflege

Stationäre Leistungen für Kinder mit besonderem Förder- und Schutzbedarf

Die Inhalte der stationären Leistungen sind in Leistungsbeschreibungen mit verbindlichen Leistungszielen beschrieben. Die Vorgaben zur Leistungserbringung sind mit dem Gesetz über die Leistungen für Kinder mit besonderem Förder- und Schutzbedarf (KFSG) per 1.1.2022 in Kraft getreten. Das KFSG bezweckt die Sicherstellung eines bedarfsgerechten Angebotes an Förder- und Schutzleistungen für Kinder und Jugendliche. Durch ein einheitliches Finanzierungs-, Steuerungs- und Aufsichtssystem wird gewährleistet, dass die mit öffentlichen Mitteln finanzierten ambulanten und stationären Leistungen dem tatsächlichen Förder- und Schutzbedarf der Betroffenen entsprechen. 

Beteiligung:

Kanton ist massgeblich an der Leistung beteiligt

Rolle Kanton:

  • Finanzielle Unterstützung von Dritten
  • Reglementierung

Zuständige Stelle in der Verwaltung:

Direktion für Inneres und Justiz

Kantonales Jugendamt

Zugang zur Leistung:

  • Zugang durch fallbezogenen Entscheid einer autorisierten Stelle
  • Zugang durch behördliche/gerichtliche Anordnung