Zürich

Heimpflege

Unter Heimpflege wird die stationäre Unterbringung (Tag und Nacht) eines Kindes oder Jugendlichen in einer sozialpädagogischen Einrichtung verstanden. Diese deckt dessen individuellen Betreuungsbedarf und übernimmt zumeist für einen längeren Zeitraum die Erziehungsverantwortung sowie die Entwicklungsbegleitung.

Heimpflege

Neues Kinder- und Jugendheimgesetz

Am 1. Januar 2022 sind das neue Kinder- und Jugendheimgesetz vom 27. November 2017 (KJG) und die neue Kinder- und Jugendheimverordnung vom 6. Oktober 2021 (KJV)  in Kraft getreten. Das Gesetz legt insbesondere die Grundsätze für die Planung, Versorgung und Finanzierung eines bedarfsgerechten Angebots an ergänzenden Hilfen zur Erziehung (sozialpädagogische Familienhilfe, Dienstleistungen der Familienpflege, Familien- und Heimpflege) für Kinder und Jugendliche im Kanton Zürich fest.

Rechtliche Grundlagen:

Kinder- und Jugendheimverordnung (KJV) LS 852.21

KJV

Kinder- und Jugendheimgesetz (KJG) LS 852.2

KJG