Aargau
Kinder- und Jugendarbeit
Mit Kinder- und Jugendarbeit ist die ausserschulische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen gemeint. Diese bewegt sich in einem weiten Spektrum zwischen Freizeitaktivitäten, musisch-kulturellen Tätigkeiten und Veranstaltungen, Formen der politischen, kulturellen und ästhetischen Bildung, sowie Projekten zur politischen Partizipation. Es werden zwei Formen unterschieden: die verbandliche und die offene Kinder- und Jugendarbeit.
Kinder- und Jugendarbeit
Gestützt auf das Schulgesetz kann der Kanton Aargau politische Gemeinden und Kirchgemeinden (der Landeskirchen) beim Auf- und Ausbau ihrer ausserschulischen Jugendarbeit unterstützen. Ebenso unterstützt der Kanton die Gemeinden bei der Erlangung des UNICEF-Labels Kinderfreundliche Gemeinde.
Im Bereich der regionalen Jugendförderung können gemeindeübergreifende Jugendprojekte mit Beiträgen aus dem Swisslos-Fonds Aargau unterstützt werden. Dies gilt ebenso für die verbandliche Jugendarbeit.
Offene Kinder- und Jugendarbeit
Beteiligung:
Kanton ist massgeblich an der Leistung beteiligt
Rolle Kanton:
Finanzielle Unterstützung von Dritten
Zuständige Stelle in der Verwaltung:
Zugang zur Leistung:
- Allgemeiner Zugang
Rechtliche Grundlagen:
Schulgesetz vom 17.03.1981, SAR 401.100
Schulgesetz AGVerordnung über die Volksschule, SAR 421.313
Rechtliche Grundlagen