Wallis

Kinder- und Jugendarbeit

Mit Kinder- und Jugendarbeit ist die ausserschulische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen gemeint. Diese bewegt sich in einem weiten Spektrum zwischen Freizeitaktivitäten, musisch-kulturellen Tätigkeiten und Veranstaltungen, Formen der politischen, kulturellen und ästhetischen Bildung, sowie Projekten zur politischen Partizipation. Es werden zwei Formen unterschieden: die verbandliche und die offene Kinder- und Jugendarbeit.

Kinder- und Jugendarbeit

Koordinationsstelle:

Koordinationsstelle gesamter Leistungsbereich

Verbandliche Kinder- und Jugendarbeit

Der Kanton unterstützt die Kinder- und Jugendarbeit mit 240 000 Franken.

Rolle Kanton:

  • Eigene Leistungserbringung
  • Finanzielle Unterstützung von Dritten
  • Beratung, Coaching

Zuständige Stelle in der Verwaltung:

Délégué cantonal à la jeunesse

Rechtliche Grundlagen:

Jugendgesetz, 850.4

Rechtliche Grundlagen

Verordnung betreffend verschiedene Einrichtungen für die Jugend, 850.400

Rechtliche Grundlagen

Reglement betreffend verschiedene Einrichtungen für die Jugend, 850.402

Rechtliche Grundlagen