Wallis
Kinder- und Jugendarbeit
Mit Kinder- und Jugendarbeit ist die ausserschulische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen gemeint. Diese bewegt sich in einem weiten Spektrum zwischen Freizeitaktivitäten, musisch-kulturellen Tätigkeiten und Veranstaltungen, Formen der politischen, kulturellen und ästhetischen Bildung, sowie Projekten zur politischen Partizipation. Es werden zwei Formen unterschieden: die verbandliche und die offene Kinder- und Jugendarbeit.
Kinder- und Jugendarbeit
Koordinationsstelle:
Koordinationsstelle gesamter Leistungsbereich
Verbandliche Kinder- und Jugendarbeit
Der Kanton unterstützt die Kinder- und Jugendarbeit mit 240 000 Franken.
Rolle Kanton:
- Eigene Leistungserbringung
- Finanzielle Unterstützung von Dritten
- Beratung, Coaching
Zuständige Stelle in der Verwaltung:
Délégué cantonal à la jeunesse
Rechtliche Grundlagen:
Jugendgesetz, 850.4
Rechtliche GrundlagenVerordnung betreffend verschiedene Einrichtungen für die Jugend, 850.400
Rechtliche GrundlagenReglement betreffend verschiedene Einrichtungen für die Jugend, 850.402
Rechtliche Grundlagen