Zug

Kinder- und Jugendarbeit

Mit Kinder- und Jugendarbeit ist die ausserschulische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen gemeint. Diese bewegt sich in einem weiten Spektrum zwischen Freizeitaktivitäten, musisch-kulturellen Tätigkeiten und Veranstaltungen, Formen der politischen, kulturellen und ästhetischen Bildung, sowie Projekten zur politischen Partizipation. Es werden zwei Formen unterschieden: die verbandliche und die offene Kinder- und Jugendarbeit.

Kinder- und Jugendarbeit

Die Gemeinden haben eine zentrale Rolle in der Kinder- und Jugendförderung. Alle Gemeinden haben eigene Jugendarbeitsstellen und sind selbst verantwortlich für deren Finanzierung.

 

Der Kanton Zug (Kantonales Sozialamt) koordiniert die Kinder- und Jugendförderung. Das Kantonale Sozialamt überprüft kinder- und jugendspezifische Projektbeitragsgesuche zu Lasten des Fonds für wohltätige, gemeinnützige und kulturelle Zwecke und bietet Unterstützung und Beratung.

Im Auftrag des Kantons bietet punkto Eltern, Kinder & Jugendliche den Gemeinden fachliche Unterstützung und Begleitung. Zudem leitet sie das Netzwerk SKAJ (Soziokulturelle Animation im Jugendbereich), das sich an alle in der Kinder- und Jugendförderung tätigen Personen (Kinder- und Jugendbeauftragte in der Gemeinde, gemeindliche und kirchliche Kinder- und Jugendarbeitende) im Kanton Zug richtet. Das Netzwerk bietet:

 

  • Informations- und Fachaustausch an vier Konferenzen jährlich,
  • Gefässe zum Erarbeiten von gemeindeübergreifenden Projekten und Aktivitäten,
  • Arbeitsgruppen zu spezifischen Themen,
  • Weiterbildungen und Fachreferate.

Koordinationsstelle:

Koordinationsstelle gesamter Leistungsbereich

Verbandliche Kinder- und Jugendarbeit

Beteiligung:

Kanton ist massgeblich an der Leistung beteiligt

Rolle Kanton:

Finanzielle Unterstützung von Dritten

Zuständige Stelle in der Verwaltung:

Fachverantwortliche Kind, Jugend, Familie

Kantonales Sozialamt

Zugang zur Leistung:

  • Allgemeiner Zugang

Rechtliche Grundlagen:

Gesetz über die Sozialhilfe im Kanton Zug (Sozialhilfegesetz) , BGS 861.4

Gesetzliche Grundlagen

Offene Kinder- und Jugendarbeit

Allgemeiner Zugang via Gesuch Jugendprojektbeitrag (Kinder- und Jugendprojektbeitrag)

Rolle Kanton:

  • Finanzielle Unterstützung von Dritten
  • 1. Finanzielle Unterstützung durch Dritte via Jugendprojektbeitrag (Lotterie-fonds)
  • 2. Koordination der Kinder- und Jugendpolitik im Kanton Zug durch die Fachverantwortliche Kind, Jugend, Familie
  • 3. Leistungsvereinbarung mit punkto Eltern, Kinder & Jugendliche für den Bereich der Kinder- und Jugendförderung (u.a. Auftrag den Gemeinden fachliche Unterstützung und Begleitung im Bereich der offenen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen zu bieten)

Zuständige Stelle in der Verwaltung:

Fachverantwortliche Kind, Jugend, Familie

Kantonales Sozialamt

Zugang zur Leistung:

  • Allgemeiner Zugang

Rechtliche Grundlagen:

Gesetz über die Sozialhilfe im Kanton Zug (Sozialhilfegesetz) , BGS 861.4

Gesetzliche Grundlagen