Zug
Kinder- und Jugendarbeit
Mit Kinder- und Jugendarbeit ist die ausserschulische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen gemeint. Diese bewegt sich in einem weiten Spektrum zwischen Freizeitaktivitäten, musisch-kulturellen Tätigkeiten und Veranstaltungen, Formen der politischen, kulturellen und ästhetischen Bildung, sowie Projekten zur politischen Partizipation. Es werden zwei Formen unterschieden: die verbandliche und die offene Kinder- und Jugendarbeit.
Kinder- und Jugendarbeit
Die Gemeinden haben eine zentrale Rolle in der Kinder- und Jugendförderung. Alle Gemeinden haben eigene Jugendarbeitsstellen und sind selbst verantwortlich für deren Finanzierung.
Der Kanton Zug (Kantonales Sozialamt) koordiniert die Kinder- und Jugendförderung. Das Kantonale Sozialamt überprüft kinder- und jugendspezifische Projektbeitragsgesuche zu Lasten des Fonds für wohltätige, gemeinnützige und kulturelle Zwecke und bietet Unterstützung und Beratung.
Im Auftrag des Kantons bietet punkto Eltern, Kinder & Jugendliche den Gemeinden fachliche Unterstützung und Begleitung. Zudem leitet sie das Netzwerk SKAJ (Soziokulturelle Animation im Jugendbereich), das sich an alle in der Kinder- und Jugendförderung tätigen Personen (Kinder- und Jugendbeauftragte in der Gemeinde, gemeindliche und kirchliche Kinder- und Jugendarbeitende) im Kanton Zug richtet. Das Netzwerk bietet:
- Informations- und Fachaustausch an vier Konferenzen jährlich,
- Gefässe zum Erarbeiten von gemeindeübergreifenden Projekten und Aktivitäten,
- Arbeitsgruppen zu spezifischen Themen,
- Weiterbildungen und Fachreferate.
Koordinationsstelle:
Koordinationsstelle gesamter Leistungsbereich
Verbandliche Kinder- und Jugendarbeit
Beteiligung:
Kanton ist massgeblich an der Leistung beteiligt
Rolle Kanton:
Finanzielle Unterstützung von Dritten
Zuständige Stelle in der Verwaltung:
Zugang zur Leistung:
- Allgemeiner Zugang
Rechtliche Grundlagen:
Gesetz über die Sozialhilfe im Kanton Zug (Sozialhilfegesetz) , BGS 861.4
Gesetzliche GrundlagenOffene Kinder- und Jugendarbeit
Allgemeiner Zugang via Gesuch Jugendprojektbeitrag (Kinder- und Jugendprojektbeitrag)
Rolle Kanton:
- Finanzielle Unterstützung von Dritten
- 1. Finanzielle Unterstützung durch Dritte via Jugendprojektbeitrag (Lotterie-fonds)
- 2. Koordination der Kinder- und Jugendpolitik im Kanton Zug durch die Fachverantwortliche Kind, Jugend, Familie
- 3. Leistungsvereinbarung mit punkto Eltern, Kinder & Jugendliche für den Bereich der Kinder- und Jugendförderung (u.a. Auftrag den Gemeinden fachliche Unterstützung und Begleitung im Bereich der offenen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen zu bieten)
Zuständige Stelle in der Verwaltung:
Zugang zur Leistung:
- Allgemeiner Zugang
Rechtliche Grundlagen:
Gesetz über die Sozialhilfe im Kanton Zug (Sozialhilfegesetz) , BGS 861.4
Gesetzliche Grundlagen