Bern

Schulsozialarbeit

Die Schulsozialarbeit ist ein schulergänzendes Angebot: Es steht Kindern und Jugendlichen sowie Eltern, Lehrpersonen und Schulleitungen bei sozialen Problemen zur Verfügung. Als unabhängige Anlauf- und Beratungsstelle kooperiert sie formal und auf institutioneller Ebene mit der Schule.

Schulsozialarbeit

Beteiligung:

Kanton ist massgeblich an der Leistung beteiligt

Schulsozialarbeit auf Primarstufe

Beteiligung:

Kanton ist massgeblich an der Leistung beteiligt

Rolle Kanton:

  • Finanzielle Unterstützung von Dritten
  • Reglementierung

Zuständige Stelle in der Verwaltung:

Bildungs- und Kulturdirektion

Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung

Zugang zur Leistung:

  • Allgemeiner Zugang

Rechtliche Grundlagen:

Volksschulgesetz (VSG), BSG 432.210

VSG

Volksschulverordnung (VSV), BSG 432.211.1

VSV

Schulsozialarbeit auf Sekundarstufe I

Beteiligung:

Kanton ist massgeblich an der Leistung beteiligt

Rolle Kanton:

  • Finanzielle Unterstützung von Dritten
  • Reglementierung

Zuständige Stelle in der Verwaltung:

Bildungs- und Kulturdirektion

Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung

Zugang zur Leistung:

  • Allgemeiner Zugang

Rechtliche Grundlagen:

Volksschulgesetz (VSG), BSG 432.210

VSG

Volksschulverordnung (VSV), BSG 432.211.1

VSV