Freiburg

Schulsozialarbeit

Die Schulsozialarbeit ist ein schulergänzendes Angebot: Es steht Kindern und Jugendlichen sowie Eltern, Lehrpersonen und Schulleitungen bei sozialen Problemen zur Verfügung. Als unabhängige Anlauf- und Beratungsstelle kooperiert sie formal und auf institutioneller Ebene mit der Schule.

Schulsozialarbeit

Zuständig für die Schulsozialarbeit sind die Gemeinden.
Innerhalb des öffentlichen Bildungssystems gibt es eine Reihe von Fachpersonen in verschiedenen schulergänzenden Bereichen: Hilfsdienste, Logopädie, Schulpsychologie, Schulmediation, mobile Einheit, Schulgesundheit usw. Das Amt für Unterricht der Sekundarstufe 2 hat selber keine Sozialarbeitenden. Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften stehen jedoch Mediatorinnen und Mediatoren sowie ein psychologischer Beratungsdienst zur Verfügung.

Schulsozialarbeit auf Sekundarstufe I

Beteiligung:

Kanton ist massgeblich an der Leistung beteiligt

Rolle Kanton:

  • Finanzielle Unterstützung von Dritten
  • Reglementierung

Zuständige Stelle in der Verwaltung:

Direktion der Orientierungsschule

Direktion für Bildung und kulturelle Angelegenheiten (BKAD)

Zugang zur Leistung:

  • Allgemeiner Zugang

Rechtliche Grundlagen:

Gesetz über die obligatorische Schule (Schulgesetz, SchG), SGF 411.0.1

Schulgesetz