Glarus
Schulsozialarbeit
Die Schulsozialarbeit ist ein schulergänzendes Angebot: Es steht Kindern und Jugendlichen sowie Eltern, Lehrpersonen und Schulleitungen bei sozialen Problemen zur Verfügung. Als unabhängige Anlauf- und Beratungsstelle kooperiert sie formal und auf institutioneller Ebene mit der Schule.
Schulsozialarbeit
Zuständige Stelle in der Verwaltung: Schulsozialarbeit SSA – Kanton Glarus
Beispielprojekt
Früherkennung und Frühintervention
Mit F + F sollen Gefährdungssituationen frühzeitig erfasst werden.
Typ
Andere
Trägerschaft
Schulen in Zusammenarbeit mit der Schulsozialarbeit
Schulsozialarbeit auf Primarstufe
Beteiligung:
Kanton ist massgeblich an der Leistung beteiligt
Rolle Kanton:
Eigene Leistungserbringung
Zuständige Stelle in der Verwaltung:
Zugang zur Leistung:
- Allgemeiner Zugang
Rechtliche Grundlagen:
Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe (Sozialhilfegesetz), VIII E/21/3
Dieses Gesetz regelt die Jugend- und Familienhilfe (Art. 34 ff.)
Kanton Glarus - Erlass-SammlungSchulsozialarbeit auf Sekundarstufe I
Beteiligung:
Kanton ist massgeblich an der Leistung beteiligt
Rolle Kanton:
Eigene Leistungserbringung
Zuständige Stelle in der Verwaltung:
Zugang zur Leistung:
- Allgemeiner Zugang
Rechtliche Grundlagen:
Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe (Sozialhilfegesetz), VIII E/21/3
Dieses Gesetz regelt die Jugend- und Familienhilfe (Art. 34 ff.)
Kanton Glarus - Erlass-Sammlung