Glarus

Schulsozialarbeit

Die Schulsozialarbeit ist ein schulergänzendes Angebot: Es steht Kindern und Jugendlichen sowie Eltern, Lehrpersonen und Schulleitungen bei sozialen Problemen zur Verfügung. Als unabhängige Anlauf- und Beratungsstelle kooperiert sie formal und auf institutioneller Ebene mit der Schule.

Schulsozialarbeit

Zuständige Stelle in der Verwaltung: Schulsozialarbeit SSA – Kanton Glarus

Beispielprojekt

Früherkennung und Frühintervention

Mit F + F sollen Gefährdungssituationen frühzeitig erfasst werden.

Typ

Andere

Trägerschaft

Schulen in Zusammenarbeit mit der Schulsozialarbeit

Schulsozialarbeit auf Primarstufe

Beteiligung:

Kanton ist massgeblich an der Leistung beteiligt

Rolle Kanton:

Eigene Leistungserbringung

Zuständige Stelle in der Verwaltung:

Schulsozialarbeit

Soziale Dienste

Zugang zur Leistung:

  • Allgemeiner Zugang

Rechtliche Grundlagen:

Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe (Sozialhilfegesetz), VIII E/21/3

Dieses Gesetz regelt die Jugend- und Familienhilfe (Art. 34 ff.)

Kanton Glarus - Erlass-Sammlung

Schulsozialarbeit auf Sekundarstufe I

Beteiligung:

Kanton ist massgeblich an der Leistung beteiligt

Rolle Kanton:

Eigene Leistungserbringung

Zuständige Stelle in der Verwaltung:

Schulsozialarbeit

Soziale Dienste

Zugang zur Leistung:

  • Allgemeiner Zugang

Rechtliche Grundlagen:

Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe (Sozialhilfegesetz), VIII E/21/3

Dieses Gesetz regelt die Jugend- und Familienhilfe (Art. 34 ff.)

Kanton Glarus - Erlass-Sammlung