Luzern
Schulsozialarbeit
Die Schulsozialarbeit ist ein schulergänzendes Angebot: Es steht Kindern und Jugendlichen sowie Eltern, Lehrpersonen und Schulleitungen bei sozialen Problemen zur Verfügung. Als unabhängige Anlauf- und Beratungsstelle kooperiert sie formal und auf institutioneller Ebene mit der Schule.
Schulsozialarbeit auf Sekundarstufe I
Der Kanton ist zu 50% an der Leistung beteiligt.
Beteiligung:
Kanton ist massgeblich an der Leistung beteiligt
Rolle Kanton:
- Finanzielle Unterstützung von Dritten
- Reglementierung
Zuständige Stelle in der Verwaltung:
Zugang zur Leistung:
- Allgemeiner Zugang
Rechtliche Grundlagen:
Schulsozialarbeit auf Primarstufe
Obwohl die Schulsozialarbeit auf Primarstufe noch nicht gesetzlich verankert ist, verfügt die grosse Mehrheit der Gemeinden auf freiwilliger Basis über ein vergleichbares Angebot wie auf der Sekundarstufe. Die Teilrevision des Volksschulbildungsgesetzes 2015 (aktuell in der Vernehmlassung), sieht eine gesetzliche Verankerung der Schulsozialarbeit auf Primarstufe als Teil der Schuldienste vor.
Der Kanton ist zu 50% an der Leistung beteiligt.
Beteiligung:
Kanton ist massgeblich an der Leistung beteiligt
Rolle Kanton:
- Finanzielle Unterstützung von Dritten
- Reglementierung
Zuständige Stelle in der Verwaltung:
Zugang zur Leistung:
- Allgemeiner Zugang
Rechtliche Grundlagen: