Thurgau

Schulsozialarbeit

Die Schulsozialarbeit ist ein schulergänzendes Angebot: Es steht Kindern und Jugendlichen sowie Eltern, Lehrpersonen und Schulleitungen bei sozialen Problemen zur Verfügung. Als unabhängige Anlauf- und Beratungsstelle kooperiert sie formal und auf institutioneller Ebene mit der Schule.

Schulsozialarbeit

Im Kanton Thurgau ist die Trägerschaft der  Schulsozialarbeit in der Regel die Schulgemeinde.

Beispielprojekt

Verein Schulsozialarbeit

Der Verein ,Schulsozialarbeit Thurgau‚ vernetzt alle Schulsozialarbeitenden im Kanton und tritt für ihre Anliegen ein. Neben der Vernetzung steht der Wissenstransfer und die gegenseitige Unterstützung im Vordergrund. Regelmässige Fachgruppentreffen, Treffen mit anderen Beteiligten im Kinder- und Jugendbereich fördern die Vernetzung und Zusammenarbeit.

Typ

Andere

Schulsozialarbeit auf Primarstufe

Beteiligung:

Kanton ist massgeblich an der Leistung beteiligt

Rolle Kanton:

Finanzielle Unterstützung von Dritten

Zuständige Stelle in der Verwaltung:

Amt für Volksschule

Zugang zur Leistung:

  • Allgemeiner Zugang

Rechtliche Grundlagen:

Gesetz über Beitragsleistungen an die Schulgemeinden (Beitragsgesetz), RB 411.61

Rechtliche Grundlagen

Schulsozialarbeit auf Sekundarstufe I

Beteiligung:

Kanton ist massgeblich an der Leistung beteiligt

Rolle Kanton:

Finanzielle Unterstützung von Dritten

Zuständige Stelle in der Verwaltung:

Amt für Volksschule

Zugang zur Leistung:

  • Allgemeiner Zugang

Rechtliche Grundlagen:

Gesetz über Beitragsleistungen an die Schulgemeinden (Beitragsgesetz), RB 411.61

Rechtliche Grundlagen