Lyss
Abklärung
Bei der Abklärung werden als problematisch wahrgenommene Situationen von Kindern, Jugendlichen oder Familien analysiert. Die resultierende Einschätzung dient als Entscheidgrundlage für angemessene bzw. notwendige Leistungen und Anordnungen.
Abklärung
Beteiligung:
Gemeinde ist massgeblich an der Leistung beteiligt
Zugang zur Leistung:
- Allgemeiner Zugang
- Zugang durch fallbezogenen Entscheid einer autorisierten Stelle
Rechtliche Grundlagen:
Reglement Kinder- und Jugendfachstelle Lyss und Umgebung
Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe (Sozialhilfegesetz, SHG), BSG 860.1
SHG