Grabs
Ambulante Hilfen zur Erziehung
Ambulante Hilfen zur Erziehung
Das Sozialamt vermittelt direkt aufsuchende Angebote oder weist an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Werdenberg weiter. Betreuende Hilfen werden von der KESB verfügt.
Beteiligung:
Gemeinde ist massgeblich an der Leistung beteiligt
Beispielprojekt
Sozialpädagogische Familienbegleitung
Anbieter handeln nach Auftrag der Gemeinde.
Typ
Kommunales Projekt
Trägerschaft
Private Anbieter
Ambulant aufsuchende Hilfen zur Erziehung
Beteiligung:
Gemeinde ist massgeblich an der Leistung beteiligt
Rolle Gemeinde:
- Eigene Leistungserbringung
- Reglementierung
Zuständige Stelle in der Verwaltung:
Sozialamt
Zugang zur Leistung:
- Zugang durch fallbezogenen Entscheid einer autorisierten Stelle
Rechtliche Grundlagen:
Sozialhilfegesetz (SHG), sGS 381.1
SHGEinführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (EG-KES), SGS 912.5
EG-KESAmbulant betreuende Hilfen zur Erziehung
Beteiligung:
Gemeinde ist massgeblich an der Leistung beteiligt
Rolle Gemeinde:
Finanzielle Unterstützung von Dritten
Zuständige Stelle in der Verwaltung:
Sozialamt
Zugang zur Leistung:
- Zugang durch fallbezogenen Entscheid einer autorisierten Stelle
Rechtliche Grundlagen:
Sozialhilfegesetz (SHG), sGS 381.1
SHGEinführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (EG-KES), SGS 912.5
EG-KES