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Ambulante Hilfen zur Erziehung

Ambulante Hilfen zur Erziehung

Das Sozialamt vermittelt direkt aufsuchende Angebote oder weist an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Werdenberg weiter. Betreuende Hilfen werden von der KESB verfügt.

Beteiligung:

Gemeinde ist massgeblich an der Leistung beteiligt

Beispielprojekt

Sozialpädagogische Familienbegleitung

Anbieter handeln nach Auftrag der Gemeinde.

Typ

Kommunales Projekt

Trägerschaft

Private Anbieter

Ambulant aufsuchende Hilfen zur Erziehung

Beteiligung:

Gemeinde ist massgeblich an der Leistung beteiligt

Rolle Gemeinde:

  • Eigene Leistungserbringung
  • Reglementierung

Zuständige Stelle in der Verwaltung:

Sozialamt

Zugang zur Leistung:

  • Zugang durch fallbezogenen Entscheid einer autorisierten Stelle

Rechtliche Grundlagen:

Sozialhilfegesetz (SHG), sGS 381.1

SHG

Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (EG-KES), SGS 912.5

EG-KES

Ambulant betreuende Hilfen zur Erziehung

Beteiligung:

Gemeinde ist massgeblich an der Leistung beteiligt

Rolle Gemeinde:

Finanzielle Unterstützung von Dritten

Zuständige Stelle in der Verwaltung:

Sozialamt

Zugang zur Leistung:

  • Zugang durch fallbezogenen Entscheid einer autorisierten Stelle

Rechtliche Grundlagen:

Sozialhilfegesetz (SHG), sGS 381.1

SHG

Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (EG-KES), SGS 912.5

EG-KES