Lyss
Ambulante Hilfen zur Erziehung
Ambulante Hilfen zur Erziehung
Beteiligung:
Gemeinde ist massgeblich an der Leistung beteiligt
Ambulant aufsuchende Hilfen zur Erziehung
Beteiligung:
Gemeinde ist massgeblich an der Leistung beteiligt
Rolle Gemeinde:
Finanzielle Unterstützung von Dritten
Zuständige Stelle in der Verwaltung:
Soziales + Jugend
Zugang zur Leistung:
- Zugang durch fallbezogenen Entscheid einer autorisierten Stelle
Rechtliche Grundlagen:
Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe (Sozialhilfegesetz, SHG), BSG 860.1
SHGAmbulant betreuende Hilfen zur Erziehung
Beteiligung:
Gemeinde ist massgeblich an der Leistung beteiligt
Rolle Gemeinde:
Eigene Leistungserbringung
Zuständige Stelle in der Verwaltung:
Abteilung Bildung
Zugang zur Leistung:
- Allgemeiner Zugang
- Zugang durch fallbezogenen Entscheid einer autorisierten Stelle
Rechtliche Grundlagen:
Beschlüsse des Grossen Gemeinderats