St.Gallen
Ambulante Hilfen zur Erziehung
Ambulante Hilfen zur Erziehung
Beteiligung:
Gemeinde ist massgeblich an der Leistung beteiligt
Ambulant aufsuchende Hilfen zur Erziehung
Rolle Gemeinde:
Finanzielle Unterstützung von Dritten
Zuständige Stelle in der Verwaltung:
Amt für Gesellschaftsfragen
Zugang zur Leistung:
- Zugang durch fallbezogenen Entscheid einer autorisierten Stelle
- Zugang durch behördliche/gerichtliche Anordnung
Rechtliche Grundlagen:
Definition des Grundangebots der Sozialberatung im Kanton St.Gallen
Definition GrundangebotFrühförderungskonzept der Stadt St.Gallen
Konzept