Teufen
Ambulante Hilfen zur Erziehung
Ambulante Hilfen zur Erziehung
Beteiligung:
Gemeinde ist massgeblich an der Leistung beteiligt
Ambulant aufsuchende Hilfen zur Erziehung
Sozialpädagogische Familienbegleitung kann durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (kantonale Behörde) angeordnet werden. Die Sozialen Dienste Appenzeller Mittelland sind dann zuständig, wenn Eltern diese Dienstleistung beanspruchen möchten und eine finanzielle Unterstützung beantragen.
Beteiligung:
Gemeinde ist massgeblich an der Leistung beteiligt
Rolle Gemeinde:
Finanzielle Unterstützung von Dritten
Zuständige Stelle in der Verwaltung:
Soziale Dienste Appenzeller Mittelland
Zugang zur Leistung:
- Allgemeiner Zugang
- Zugang durch fallbezogenen Entscheid einer autorisierten Stelle
- Zugang durch behördliche/gerichtliche Anordnung
Rechtliche Grundlagen:
Gesetz über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches
Gesetz