Wädenswil

Ambulante Hilfen zur Erziehung

Ambulante Hilfen zur Erziehung

Beteiligung:

Gemeinde ist massgeblich an der Leistung beteiligt

Ambulant aufsuchende Hilfen zur Erziehung

Beteiligung:

Gemeinde ist massgeblich an der Leistung beteiligt

Rolle Gemeinde:

Finanzielle Unterstützung von Dritten

Zuständige Stelle in der Verwaltung:

Abteilung Soziales

Zugang zur Leistung:

  • Zugang durch fallbezogenen Entscheid einer autorisierten Stelle
  • Zugang durch behördliche/gerichtliche Anordnung

Rechtliche Grundlagen:

Geschäftsordnung Sozialbehörde

Geschäftsordnung

Ambulant betreuende Hilfen zur Erziehung

Beteiligung:

Gemeinde ist massgeblich an der Leistung beteiligt

Rolle Gemeinde:

Finanzielle Unterstützung von Dritten

Zuständige Stelle in der Verwaltung:

Abteilung Soziales

Zugang zur Leistung:

  • Zugang durch fallbezogenen Entscheid einer autorisierten Stelle
  • Zugang durch behördliche/gerichtliche Anordnung

Rechtliche Grundlagen:

Geschäftsordnung Sozialbehörde

Geschäftsordnung