Grabs

Begleitete Besuchstage für getrennte/geschiedene Elternteile

Begleitete Besuchstage bieten Kindern die Möglichkeit, den von der Familie getrennt lebenden Elternteil in einem betreuten Rahmen zu treffen.

Begleitete Besuchstage für getrennte/geschiedene Elternteile

Beteiligung:

Gemeinde ist massgeblich an der Leistung beteiligt

Zuständige Stelle in der Verwaltung:

Gemeinderatskanzlei

Rechtliche Grundlagen:

Statuten des Zweckverbands KESB Werdenberg

Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (EG-KES), SGS 912.5

EG-KES