Grabs
Begleitete Besuchstage für getrennte/geschiedene Elternteile
Begleitete Besuchstage bieten Kindern die Möglichkeit, den von der Familie getrennt lebenden Elternteil in einem betreuten Rahmen zu treffen.
Begleitete Besuchstage für getrennte/geschiedene Elternteile
Beteiligung:
Gemeinde ist massgeblich an der Leistung beteiligt
Zuständige Stelle in der Verwaltung:
Gemeinderatskanzlei
Rechtliche Grundlagen:
Statuten des Zweckverbands KESB Werdenberg
Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (EG-KES), SGS 912.5
EG-KES