Altdorf
Fallführung
Die Fallführung organisiert und koordiniert die Leistungserbringung: Das Kind, der oder die Jugendliche bzw. die Familie erhält eine Ansprech- und Vertrauensperson, die den Unterstützungsprozess begleitet.
Fallführung
Fallführung liegt nur bei freiwilligen Hilfen bei der Gemeinde. Für alle angeordneten Massnahmen sind kantonale Stellen zuständig.
Beteiligung:
Gemeinde ist massgeblich an der Leistung beteiligt
Zuständige Stelle in der Verwaltung:
Sozialdienst Uri Nord
Zugang zur Leistung:
- Allgemeiner Zugang
Rechtliche Grundlagen:
Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe (Sozialhilfegesetz), RB 20.3421
Rechtliche Grundlage