Teufen

Fallführung

Die Fallführung organisiert und koordiniert die Leistungserbringung: Das Kind, der oder die Jugendliche bzw. die Familie erhält eine Ansprech- und Vertrauensperson, die den Unterstützungsprozess begleitet.

Fallführung

Die Berufsbeiständinnen und -beistände der Sozialen Dienste Appenzeller Mittelland übernehmen im Auftrag der kantonalen Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde Fallführungsmandate.

Zugang zur Leistung:

  • Zugang durch fallbezogenen Entscheid einer autorisierten Stelle
  • Zugang durch behördliche/gerichtliche Anordnung

Rechtliche Grundlagen:

Gesetz über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches

Gesetz