Teufen
Fallführung
Die Fallführung organisiert und koordiniert die Leistungserbringung: Das Kind, der oder die Jugendliche bzw. die Familie erhält eine Ansprech- und Vertrauensperson, die den Unterstützungsprozess begleitet.
Fallführung
Die Berufsbeiständinnen und -beistände der Sozialen Dienste Appenzeller Mittelland übernehmen im Auftrag der kantonalen Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde Fallführungsmandate.
Zugang zur Leistung:
- Zugang durch fallbezogenen Entscheid einer autorisierten Stelle
- Zugang durch behördliche/gerichtliche Anordnung
Rechtliche Grundlagen:
Gesetz über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches
Gesetz