St.Gallen
Kinder- und Jugendarbeit
Mit Kinder- und Jugendarbeit ist die ausserschulische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen gemeint. Diese bewegt sich in einem weiten Spektrum zwischen Freizeitaktivitäten, musisch-kulturellen Tätigkeiten und Veranstaltungen, Formen der politischen, kulturellen und ästhetischen Bildung, sowie Projekten zur politischen Partizipation. Es werden zwei Formen unterschieden: die verbandliche und die offene Kinder- und Jugendarbeit.
Kinder- und Jugendarbeit
Beteiligung:
Gemeinde ist massgeblich an der Leistung beteiligt
Koordinationsstelle:
Koordinationsstelle gesamter Leistungsbereich
Offene Kinder- und Jugendarbeit
Beteiligung:
Gemeinde ist massgeblich an der Leistung beteiligt
Rolle Gemeinde:
- Eigene Leistungserbringung
- Finanzielle Unterstützung von Dritten
Zuständige Stelle in der Verwaltung:
Kinder Jugend Familie
Amt für Gesellschaftsfragen
Zugang zur Leistung:
- Allgemeiner Zugang
Rechtliche Grundlagen:
Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (EG-ZGB), SGS 911.1
EG-ZGBDiverse Parlamentsentscheide für Offene Kinder- und Jugendarbeit der Stadt St.Gallen