St.Gallen

Kinder- und Jugendarbeit

Mit Kinder- und Jugendarbeit ist die ausserschulische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen gemeint. Diese bewegt sich in einem weiten Spektrum zwischen Freizeitaktivitäten, musisch-kulturellen Tätigkeiten und Veranstaltungen, Formen der politischen, kulturellen und ästhetischen Bildung, sowie Projekten zur politischen Partizipation. Es werden zwei Formen unterschieden: die verbandliche und die offene Kinder- und Jugendarbeit.

Kinder- und Jugendarbeit

Beteiligung:

Gemeinde ist massgeblich an der Leistung beteiligt

Koordinationsstelle:

Koordinationsstelle gesamter Leistungsbereich

Offene Kinder- und Jugendarbeit

Beteiligung:

Gemeinde ist massgeblich an der Leistung beteiligt

Rolle Gemeinde:

  • Eigene Leistungserbringung
  • Finanzielle Unterstützung von Dritten

Zuständige Stelle in der Verwaltung:

Kinder Jugend Familie

Amt für Gesellschaftsfragen

Zugang zur Leistung:

  • Allgemeiner Zugang

Rechtliche Grundlagen:

Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (EG-ZGB), SGS 911.1

EG-ZGB

Diverse Parlamentsentscheide für Offene Kinder- und Jugendarbeit der Stadt St.Gallen