COVID-19

Was gilt für J+S-Aktivitäten nach dem Bundesratsentscheid vom 19.03.21

Publiziert
29.03.2021
Organisation
BASPO

Kinder und Jugendliche mit Jahrgang 2001 oder jünger dürfen ab dem 1. März 2021 uneingeschränkt Sport treiben, auch Wettkämpfe ohne Publikum sind erlaubt. Erwachsene dürfen Kinder, die nicht selbstständig eine Sportanlage besuchen können, in Innenbereiche von Sportanlagen begleiten, müssen diese aber nachher wieder verlassen. Wie weit und wie lange die Eltern die Kinder begleiten dürfen hängt von den Raumverhältnissen ab, die Mindestdistanz zu anderen Eltern und Kindern muss dauerhaft gewährleistet sein.

Die Rahmenvorgaben für die Erarbeitung von spezifischen Lagerschutzkonzepten zeigen auf, wie Lager im Kultur-, Freizeit- und Sportbereich im Rahmen der geltenden, übergeordneten Schutzvorschriften stattfinden können.

Für Personen mit Jahrengang 2000 und älter gelten die allgemeinen Vorgaben für den Breitensport.

In einigen Kantonen gelten restriktivere Massnahmen,  siehe Kantonale Vorgaben Sportbetrieb.

(Stand: 22. März 2021)