COVID-19

Informationen des BSV: Informationen und Schutzkonzept Lager

Publiziert
29.05.2020
Organisation
Bund

Am vergangenen Mittwoch, 27. Mai 2020 hat der Bundesrat weitere Lockerungsschritte im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie beschlossen.

Von diesen Lockerungsschritten profitieren auch sie als Akteure der Kinder- und Jugendpolitik. Nachfolgend die wichtigsten Punkte:

  • Das Versammlungsverbot im öffentlichen Raum, namentlich auf öffentlichen Plätzen, auf Spazierwegen und in Parkanlagen wird gelockert: Die Obergrenze wird per 30. Mai 2020 von bisher fünf auf 30 Personen erhöht.
  • Ab dem 6. Juni 2020 sind private und öffentliche Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen erlaubt. Darunter fallen u.a. auch Vereinsaktivitäten im Sport oder der Jugendarbeit. Bedingung ist, dass für alle Einrichtungen und Veranstaltungen Schutzkonzepte vorhanden sind. Die Hygiene- und Abstandsregeln müssen bei erwachsenen Personen weiterhin eingehalten werden. Können die Distanzregeln nicht eingehalten werden, muss die Nachverfolgung enger Personenkontakte (Contact Tracing) sichergestellt sein, etwa mit Präsenzlisten.
  • Für die Sommermonate sind zahlreiche Lager mit Kindern und Jugendlichen geplant. Diese Angebote sind ab dem 8. Juni 2020 mit den entsprechenden Schutzkonzepten möglich. Kinder und Jugendliche sollen die Tage möglichst in gleichbleibenden Gruppen verbringen. Für Lager gilt eine Obergrenze von 300 Teilnehmenden, zudem müssen Präsenzlisten geführt werden. In Zusammenarbeit zwischen BASPO, BAG, BAK und BSV wurden Rahmenbedingungen für die Durchführung von Lagern definiert (vgl. Anhang). Auf dieser Basis sind die notwendigen Schutzkonzepte durch die Lagerorganisatoren zu erstellen.
  • Sobald sie ein Schutzkonzept für ihre Organisation bzw. ihre Aktivtäten erstellt bzw. aktualisiert haben, sind wir dankbar wenn sie uns dieses zustellen können. Wir werden das dann auf unserer Plattform kinderjugendpolitik.ch auch zuhanden anderer Organisationen veröffentlichen. Bitte sende Sie es an folgende email-adresse: kjpbsv.adminch
  • Auf dieser Plattform werden wir in den nächsten Wochen auch weitere Informationen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und der Finanzhilfevergabe nach KJFG und Kinderrecht-/Kinderschutzverordnung aufschalten.

Bei Fragen dürfen sie sich gerne an Daniel Bollinger (daniel.bollingerbsv.adminch, 058 485 07 83) oder Sabine Scheiben (sabine.scheibenbsv.adminch, 058 462 91 17) wenden.