COVID-19

Informationen des BSV: Infoschreiben Corona

Publiziert
01.04.2020
Organisation
Bund

Der Bundesrat erklärte am Montag, 16. März die «ausserordentliche Lage» für die Schweiz bis voraussichtlich 19. April 2020. Damit ist es unter anderem auch verboten Veranstaltungen und Vereinstätigkeiten durchzuführen (Art. 6 Abs. 1 COVID-19-Verordnung 2[1]).

Wir sind uns bewusst, dass auch Sie als Organisation im Bereich der ausserschulischen Kinder- und Jugendarbeit nach Kinder- und Jugendförderungsgesetz (KJFG) sowie als Anbieterin von Aktivitäten im Zusammenhang mit der Verordnung über Massnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie zur Stärkung der Kinderrechte davon betroffen sind.

Stand heute können wir Ihnen folgende Informationen zukommen lassen:

  • Leistungsempfänger mit Subventionsverträgen (Art. 7 Abs. 1 sowie Kinderschutz-/Kinderrechtsorganisationen): an den bestehenden Subventionsverträgen ändert sich derzeit nichts; im Rahmen der Controllinggespräche im Herbst 2020 wird mit jeder Vertragsorganisation die Situation analysiert und bei Bedarf werden die Subventionsverträge bzw. die Beilagen dazu angepasst.
  • Organisationen nach Art. 7 Abs. 2 und Art. 9 KJFG: für die Gesuche bzw. die Kursabrechnungen im Jahr 2020 spielt die derzeitige ausserordentliche Lage noch keine Rolle, da sich die im Gesuch bzw. der Abrechnung angegebenen Aktivitäten, Angebote, Gruppenlager, Austausche und Aus- und Weiterbildungen auf das Jahr 2019 beziehen. Wie der ausserordentlichen Situation nächstes Jahr Rechnung getragen wird, werden wir zu gegebener Zeit klären.
  • Organisationen mit Finanzhilfen nach Art. 8 und 10 KJFG: falls es bei der Umsetzung von Projekten zu Verzögerungen in Folge der aktuellen ausserordentlichen Lage kommt, sind Verschiebungen der deklarierten Meilensteine möglich.
  • Versuchen Sie wenn immer möglich geplante und nun nicht durchführbare Aktivitäten zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen oder auf alternative Weise anzubieten (z.B. Online als Webinar, eLearing, Podcast etc.).
  • Je nach Dauer dieser ausserordentlichen Lage kann dies einen erheblichen Einfluss auf die Berechnung der Finanzhilfen für das Jahr 2020 haben; sobald wir dazu mehr Klarheit haben, werden wir Sie wieder informieren; es ist uns aber ein Anliegen eine für alle sinnvolle und verträgliche Lösung finden zu können.

Wichtig: Wir bitten Sie, auf der mit diesem Schreiben mitgeschickten Liste laufend alle Aktivitäten, Veranstaltungen, Gruppenlager, Austausche und Aus- und Weiterbildungen aufzuführen, die aufgrund dieser ausserordentlichen Lage nicht durchgeführt werden können. Diese Angaben werden für uns zu einem späteren Zeitpunkt hilfreich sein, die Gesamtdimension dieser ausserordentlichen Situation zu erfassen und basierend darauf Entscheide über das weitere Vorgehen zu fällen.

Falls Sie Bedarf an allfälligen Soforthilfen haben, konsultieren Sie bitte die Homepage des Seco (https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Arbeit/neues_coronavirus.html). Da finden Sie alle notwendigen Informationen und Anlaufstellen.

Unser Betrieb ist derzeit durch die Corona-Massnahmen ebenfalls teilweise beeinträchtigt und die Telefone sind nicht durchgehend besetzt. Wir sind uns bewusst, dass diese für uns alle neue Situation viele Fragen aufwirft. Bitte senden Sie allfällige Anfragen bevorzugt an Ihre persönliche Ansprechperson oder an fiverbsv.adminch. Wir bemühen uns, alle Fragen möglichst rasch zu beantworten, bitten aber auch um Geduld und Verständnis wenn es zuweilen etwas länger dauert.

[1] SR 818.101.24