Bern
Besondere Förder- und Schutzleistungen, BE
Beschrieb
Die Leistungen aufgrund eines besonderen Förder- oder Schutzbedarf richten sich an Kinder und Jugendliche, die aus verschiedenen Gründen in ihrer Entwicklung geschützt, unterstützt und gefördert werden müssen. Der Bedarf muss von einer professionellen Indikationsstelle (Sozialdienste, Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, Jugendstrafbehörde und im Rahmen der Sonderschulheimunterbringung die Erziehungsberatung) fachlich indiziert sein.
Die Vorgaben zur Leistungserbringung sind im Gesetz über die Leistungen für Kinder mit besonderem Förder- und Schutzbedarf (KFSG), welches per 1.1.2022 in Kraft getreten ist, geregelt. Das Gesetz über die Leistungen für Kinder mit besonderem Förder- und Schutzbedarf bezweckt die Sicherstellung eines bedarfsgerechten Angebotes für Kinder. Durch ein einheitliches Finanzierungs-, Steuerungs- und Aufsichtssystem wird gewährleistet, dass die mit öffentlichen Mitteln finanzierten ambulanten und stationären Leistungen dem tatsächlichen Förder- und Schutzbedarf der Betroffenen entsprechen.
Broschüre Früherkennung von Kindeswohlgefährdung in den Volksschulen des Kantons Bern, BE, 2020
Früherkennung von Kindeswohlgefährdung (be.ch)
Status
In Kraft
Zuständige Stelle:
Johanna Dayer Schneider Dr. phil.-nat.
Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion
Abteilung Familie und Gesellschaft
Rathausplatz 1
Postfach
3000 Bern