Freiburg

Kinder- und Jugendbefragung "I mache mit!"

Beschrieb

Gemäss Artikel 4 des Freiburger Jugendgesetzes und Artikel 12 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention) hat das Kind das Recht, seine Meinung in allen es berührenden Angelegenheiten frei zu äussern, wobei seine Meinung angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife zu berücksichtigen ist. Kinder und Erwachsene teilen sich ihren Lebensraum.