Verordnung über die Angebote zur sozialen Integration (ASIV), BSG 860.113
Beschrieb
Ab 1.1.2022 werden das Gesetz über die sozialen Leistungsangebote und die Verordnung über die Angebote zur Familien-, Kinder- und Jugendförderung massgebend sein.
ASIV
Organisationsverordnung
Art. 27ter