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Änderung des Geschlechts im Personenstandsregister

Beschrieb

Transmenschen und Menschen mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung können seit dem 1. Januar 2022 ihr Geschlecht und ihren Vornamen im Personenstandsregister rasch und einfach ändern. Dafür soll ohne vorgängige medizinische Untersuchungen oder andere Voraussetzungen eine Erklärung gegenüber dem Zivilstandsamt genügen. Die Erklärung kann von jeder Person abgegeben werden, die innerlich fest davon überzeugt ist, nicht dem im Personenstandsregister eingetragenen Geschlecht zuzugehören. Sofern die betroffene Person noch nicht 16 Jahre alt ist, unter umfassender Beistandschaft steht oder die Erwachsenenschutzbehörde dies angeordnet hat, ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertretung erforderlich.