EBG

Finanzhilfen für Projekte im Bereich Gewaltprävention

Beschrieb

Seit 2021 stellt das Bundesamt für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) jedes Jahr zusätzlich zu den finanziellen Mitteln gemäß dem Gleichstellungsgesetz (LEg), wie sie im Bundesratsbericht "Koordination der Finanzhilfen des Bundes in der Kinder- und Jugendförderung" aufgeführt sind, 3 Millionen CHF an finanziellen Mitteln für Projekte und gemeinnützige Organisationen im Bereich der Prävention und Bekämpfung von Gewalt zur Verfügung (siehe Projektdatenbank: Finanzielle Unterstützung für Gewaltprävention - EBG - Projektsammlung).

 

Bei einigen der unterstützten Projekte stehen Kinder und Jugendliche im Zentrum, beispielsweise:

 

Strategische Ziele

Konkret und nachhaltig zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt in der Schweiz beitragen. 

Zuständige Stelle:

Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG

Finanzhilfen

Schwarztorstrasse 51

Bern

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