EBG

Angebote für Kinder, die Gewalt in der elterlichen Paarbeziehung ausgesetzt sind (NAP IK 30)

Beschrieb

Erhebung von Beispielen aus der Praxis zur zeitnahen Kontaktaufnahme mit und Begleitung von Kindern und Jugendlichen nach Erstinterventionen häuslicher Gewalt, insbesondere Partnerschaftsgewalt unter den erwachsenen Bezugspersonen. Erhebung von Beispielen von Entscheidungen über das Besuchs- und Sorgerecht, welche gewalttätige Vorfälle in Ehe und Partnerschaft gebührend berücksichtigen. Transfer der Erkenntnisse und «Guter Praxis»-Angeboten, die sich direkt und zeitnah an die Kinder und Jugendlichen richten, die von Partnerschaftsgewalt der Eltern oder Erziehungsberechtigten betroffen sind in die Kantone, zu den Gerichten, den KESB und zu den Fachstellen.

Strategische Ziele

Die Rechte und Bedürfnisse von Kindern, die Gewalt in der elterlichen Paarbeziehung ausgesetzt sind, werden gemäss Art. 26 Istanbul-Konvention bei der Bereitstellung von Hilfe inkl. altersgerechter Beratung gebührend berücksichtigt. Fachpersonen sind über Praxisbeispiele zur zeitnahen Kontaktaufnahme und Unterstützung von Kindern nach Gewalt in der elterlichen Paarbeziehung informiert. Eine Grundlage für die Prüfung eines Transfers von guten Praxisbeispielen in andere Kantone / Regionen liegt vor. In Verfahren ist sichergestellt, dass Gewalttaten gegen Frauen und häusliche Gewalt bei Entscheidungen über das Besuchs- und Sorgerecht Kinder betreffend gebührend berücksichtigt werden (Art. 31 Abs. 1 Istanbul-Konvention). Gewaltbetroffene Elternteile und deren Kinder sind bei der Ausübung des Besuchs- oder Sorgerechts vor weiterem Schaden geschützt (Art. 31 Abs. 2 Istanbul-Konvention). Eine Sammlung von Besuchs- und Sorgerechtsentscheiden bei Gewalt in der elterlichen Paarbeziehung liegt vor und weist auf zentrale Herausforderungen bei der Berücksichtigung von häuslicher Gewalt in der elterlichen Paarbeziehung / Stalking für die Entscheidfindung hin. Beispiele geeigneter Institutionen / Massnahmen für ein begleitetes Besuchsrecht liegen vor. Eine Grundlage für die Weiterbildung von betroffenen Fachpersonen (insb. Richterinnen und Richter, Behördenmitglieder KESB) liegt vor.

Laufzeit

2022 - 2024

Zuständige Stelle:

Schweizerische Konferenz gegen Häusliche Gewalt SKHG

Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG

Eidgenössisches Departement des Innern EDI