Luzern

Anschubfinanzierung Kinder- und Jugendförderung

Beschrieb

Gemeinden, Organisationen und Vereine können externes Know-how beiziehen, wenn sie strategische Grundlagen wie partizipative Bedarfsanalysen und Bestandesaufnahmen, Leitbilder, Konzepte und Umsetzungsmassnahmen entwickeln oder andere partizipative Prozesse mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen durchführen.

Die Beratungsleistungen externer Dritter werden subventioniert. Der Kanton beteiligt sich mit 60-70 Prozent an den Kosten bis zum definierten maximalen Kostendach.

Zuständige Stelle:

Gesundheits- und Sozialdepartement

Dienststelle Soziales und Gesellschaft

Anschubfinanzierung

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