SEM
Frühe Kindheit
Beschrieb
Das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (AIG, SR 142.20) hält in Art. 53 fest: «Bei der Integrationsförderung wird den besonderen Anliegen von Frauen, Kindern und Jugendlichen Rechnung getragen. Die Integrationsförderung erfolgt in erster Linie in den bestehenden Strukturen auf Ebene des Bundes, der Kantone und der Gemeinden“, das SEM unterstützt aber die Regelstrukturen bei Information und Beratung, Koordination, Qualitätsentwicklung und mit innovativen Pilotprogrammen.
Von 2009 bis 2014 haben das Bundesamt für Migration und die Eidgenössische Kommission für Migrationsfragen EKM über 80 Projekte im Bereich Frühförderung finanziell unterstützt. Seit 2014 ist die «Frühe Kindheit» ein fester Förderbereich in den kantonalen Integrationsprogrammen KIP und seit 2019 auch in der Integrationsagenda Schweiz IAS.
Das SEM verfolgt im Förderbereich «Frühe Kindheit» zusammen mit den Kantonen folgende Ziele: Migrationsfamilien sind über die Erwartungen im Bereich Kindererziehung informiert, sie kennen die Angebote zu Gesundheit, Familienunterstützung und Integrationsförderung im Frühbereich und haben Zugang zu diesen. Die verschiedenen Akteure im Bereich sind gut koordiniert und arbeiten eng zusammen. Kinder aus dem Asylbereich erwerben noch vor dem Kindergarteneintritt mündliche Kompetenzen in der am Wohnort gesprochenen Landessprache.
Typ
Andere
Strategische Ziele
Laufzeit
2014 -
Zuständige Stelle:
Rita Kieffer
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Direktion Zuwanderung und Integration
Abteilung Integration
Quellenweg 6
Bern-Wabern