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Gewaltfreie Erziehung

Beschrieb

Der Bundesrat wurde mit der Motion 19.4632 Bulliard-Marbach (Gewaltfreie Erziehung im ZGB verankern) beauftragt, im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) einen Artikel aufzunehmen, in dem für Kinder das Recht auf gewaltfreie Erziehung verankert wird.  

Die vom Bundesrat vorgeschlagene Bestimmung verpflichtet die Eltern explizit, in der Erziehung weder körperliche Bestrafungen noch andere Formen entwürdigender Gewalt anzuwenden. Ausserdem sollen bereits bestehende, aber teilweise noch regional unterschiedliche, niederschwellige Beratungs- und Hilfsangebote für Eltern und Kinder ausgebaut bzw. der Zugang dazu verbessert werden. Die Kantone haben dafür zu sorgen, dass bei Schwierigkeiten in der Erziehung für die Betroffenen ausreichend Beratungsstellen zur Verfügung stehen. Damit soll insbesondere die Prävention gestärkt werden. Die Vernehmlassung dauerte bis zum 23. November 2023.

Zuständige Stelle:

Nicole Hitz Quenon

Direktionsbereich Privatrecht

Fachbereich Zivilrecht und Zivilprozessrecht

Bundesrain 20

3003, Bern

nicole.hitzquenonbj.adminch

058 460 84 62