BSV

Impulsprogramm familienergänzende Kinderbetreuung

Beschrieb

Das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung ist seit dem 1. Februar 2003 in Kraft. Es handelt sich um ein befristetes Impulsprogramm, mit dem die Schaffung von neuen familienergänzenden Betreuungsplätzen für Kinder gefördert wird, damit die Eltern Erwerbsarbeit, Ausbildung und Familie besser vereinbaren können. Das Parlament hat in der Herbstsession 2018 eine weitere Verlängerung des Impulsprogramms um vier Jahre (bis zum 31.1.2023) sowie einen neuen Verpflichtungskredit von 124,5 Millionen Franken beschlossen. Seit Beginn des Programms wurde die Schaffung von rund 65'100 Plätzen unterstützt: 37'900 in Kindertagesstätten und 27'200 in Einrichtungen der schulergänzenden Betreuung (Stand 1.12.2020).

 

In der Sommersession 2017 hat das Parlament die Einführung von zwei neuen Finanzhilfen beschlossen, die auf 5 Jahre befristet sind. Mit diesen werden seit Inkrafttreten am 1.7.2018 Kantone und Gemeinden unterstützt, die ihre Subventionierung der familienergänzenden Kinderbetreuung erhöhen, um die Betreuungskosten der Eltern zu senken. Zudem werden Projekte unterstützt, mit denen das Angebot besser auf die Bedürfnisse der Eltern ausgerichtet wird.

 

Typ

Andere

Laufzeit

2003 - 2023

Status

In Umsetzung

Zuständige Stelle: