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Integrationsagenda Schweiz

Beschrieb

Bund und Kantone wollen mit dem gemeinsamen Programm Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen rascher in die Arbeitswelt integrieren – und damit auch deren Abhängigkeit von der Sozialhilfe reduzieren. Zu diesem Zweck haben sie sich auf eine gemeinsame Integrationsagenda geeinigt, die deutlich erhöhte Investitionen, konkrete Wirkungsziele sowie einen für alle Akteure verbindlichen Integrationsprozess vorsieht.


Die fünf festgelegten Wirkungsziele betreffen Flüchtlingskinder vor dem Schuleintritt (0-4 Jahre) sowie jugendliche und erwachsene Flüchtlinge (ab 16 Jahren). Jugendliche und junge Erwachsene lernen rascher eine Landessprache und bereiten sich auf eine berufliche Tätigkeit vor. So können sie im Arbeitsleben Fuss fassen, für sich selber aufkommen und sich in der hiesigen Gesellschaft integrieren. Das bremst den Anstieg der Sozialhilfekosten und stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt.


Die Integrationsagenda wurde am 23. März 2018 von der Konferenz der Kantonsregierungen und in seiner Sitzung vom 25. April vom Bundesrat genehmigt. Dieser hat dabei auch eine Erhöhung der Integrationspauschale an die Kantone beschlossen.

Typ

Andere

Strategische Ziele

Die Massnahmen sind Bestandteil von kantonalen Integrationsprogrammen

Laufzeit

2019 -

Status

Laufendes Handlungsfeld

Zuständige Stelle:

Staatsekretariat für Migration

Staatsekretariat für Migration

Abteilung Integration