Graubünden

Kindes- und Jugendschutz

Beschrieb

Um Kinder und Jugendliche, die von Gewalt betroffen sind zu erreichen, definieren die Teilnehmenden der Fachkommission Kindesschutz und Jugendhilfe den Unterstützungsbedarf bei Fach- und Vertrauenspersonen aus dem nahen Umfeld der Kinder und Jugendlichen. Diese können sich heute bei Verdacht einer Kindeswohlgefährdung anonym bei der KESB oder bspw. bei der Opferhilfe beraten lassen. Fachpersonen der Opferhilfe weisen auf eine deutliche Zunahme der Anfragen durch Fachpersonen hin. Auch weitere Teilnehmenden der Fachkommission heben den Unterstützungsbedarf bei Fachpersonen hervor und machen auf die Komplexität der Fälle aufmerksam. 

Eine Gefährdung des Kindeswohls lässt sich häufig nicht eindeutig erkennen und die Situationen sind oft anspruchsvoll. Es besteht das Risiko, dass erwachsene Personen aus dem Umfeld des Kindes mangels Wissens nicht aktiv werden, obschon sie davon Kenntnis haben, dass das Wohl des Kindes gefährdet ist. Um das Wohl des Kindes zu wahren, müssen die Situationen früh erkannt und Fachpersonen, die im beruflichen Alltag mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, ermutigt werden hinzuschauen und bei Bedarf zu handeln. Dafür wird der fachliche Rückhalt für bspw. Lehrpersonen, Sozialarbeitende, Betreuungspersonen in einer Kindertagesstätte oder Mütter- und Väterberater/-innen gefestigt in dem:

  • das Beratungsangebot der Opferhilfe niederschwelliger gestaltet und bekannt ist
  • Anlaufstellen durch eine gute und bedarfsgerechte Triage erreicht werden
  • Akteure im Kindesschutzbereich enger vernetzt sind
  • eine Fokusgruppe Fachpersonen berät

Ziel ist, dass Fachpersonen durch den fachlichen Rückhalt, die nötige Unterstützung erhalten, um bei Bedarf professionell zu intervenieren. Ein Leitfaden informiert und sensibilisiert Fachpersonen zudem für Situationen, in denen das Wohl des Kindes gefährdet ist. Der Leitfaden nimmt Bezug zur Praxis und visualisiert ein mögliches Vorgehen bei Verdacht einer Kindeswohlgefährdung.