BSV
Massnahmen pro Kinderrechte
Beschrieb
Kinderrechtskonvention – Empfehlungen des UN-Ausschusses von 2021 zur besseren Umsetzung
Mit der Kinderrechtskonvention (KRK) hat die UNO 1989 eine weltweite Grundlage für die Rechte der Kinder geschaffen. Die Konvention hat zum Ziel, die Lage der Kinder zu verbessern. Die Schweiz hat die KRK 1997 ratifiziert. Damit verpflichtet sie sich, Verhältnisse zu schaffen, in welchen die in der Konvention festgelegten Kinderrechte gewährleistet sind. In der Schweiz sind zahlreiche Akteure für die Umsetzung zuständig. Das BSV koordiniert diese Bestrebungen und ist zuständig für die Berichterstattung an den UN-Kinderrechtsausschuss. Im Dezember 2020 hat die Schweiz dem Ausschuss ihren jüngsten Staatenbericht vorgelegt.
Der UN-Kinderrechtsausschuss hat im Herbst 2021 neue Empfehlungen zur besseren Umsetzung der Konvention an die Schweiz abgegeben. , Die zuständigen Stellen auf Bundesebene sowie die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) sind nun aufgefordert, diese Empfehlungen zu prüfen. Sie wollen dazu auch die Zivilgesellschaft in geeigneter Form mit einbeziehen.
Zuständige Stelle:
Véronique Rossi
Geschäftsfeld Familien, Generationen und Gesellschaft
Typ
Andere
Status
Abgeschlossen
Zuständige Stelle:
Véronique Rossi
Wiss. Mitarbeiterin
Geschäftsfeld Familien, Generationen und Gesellschaft
Bereich Kinder- und Jugendfragen
Effingerstrasse 20
3003, Bern