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Minderjährigenheiraten: Der Bundesrat will betroffene Personen besser schützen

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Der Bundesrat will minderjährig verheiratete Personen besser schützen. Heute kann eine im Ausland geschlossene Ehe mit einer minderjährigen Person grundsätzlich bis zu deren 18. Geburtstag ungültig erklärt werden. Die Regelungen im Zivilgesetzbuch (ZGB) sollen dahingehend verbessert werden, dass die Gerichte eine Ehe mit minderjährigen Personen über einen längeren Zeitraum für ungültig erklären können. Weiter will der Bundesrat den Schutz der Betroffenen mit spezifischen Regelungen im internationalen Privatrecht verstärken. Er hat an seiner Sitzung vom 23. August 2023 die Ergebnisse der Vernehmlassung zu den Gesetzesänderungen zur Kenntnis genommen und die Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet.