BJ

Massnahmen gegen Minderjährigenheiraten

Beschrieb

Das Parlament hat am 14. Juni 2024 neue Massnahmen gegen Minderjährigenheiraten verabschiedet. Heute kann eine im Ausland geschlossene Ehe mit einer minderjährigen Person grundsätzlich bis zu deren 18. Geburtstag ungültig erklärt werden. Die Regelungen im Zivilgesetzbuch (ZGB) wurden dahingehend verbessert, dass die Gerichte eine Ehe mit minderjährigen Personen neu bis zum 25. Geburtstag für ungültig erklären können. Mit einer zusätzlichen Anpassung im internationalen Privatrecht (IPRG) werden im Ausland geschlossene Minderjährigenheiraten generell nicht mehr anerkannt, wenn einer der Ehegatten zum Zeitpunkt der Heirat seinen Wohnsitz in der Schweiz hatte, womit sog. "Sommerferienheiraten" konsequent verhindert werden sollen. Zudem werden Ehen von Personen unter 16 Jahren in der Schweiz nicht anerkannt, solange nicht beide Ehegatten das 16. Altersjahr vollendet haben. 

Der Bundesrat hat die entsprechenden Änderungen auf den 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt. Gleichzeitig wurden weitere Bestimmungen im Strafgesetzbuch, im Partnerschaftsgesetz, im Ausländer- und Integrationsgesetz sowie im Asylgesetz entsprechend angepasst.