EBG

Nationaler Aktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention 2022–2026

Beschrieb

Um die Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) sicherzustellen, hat der Bundesrat einen nationalen Aktionsplan erarbeitet, der im Juni 2022 veröffentlicht wurde. Er enthält 44 Massnahmen und drei Schwerpunkte, bei denen ein besonderer Handlungsbedarf festgestellt wurde. Die drei Schwerpunkte sind:

  1. Information und Sensibilisierung der Bevölkerung
  2. Aus- und Weiterbildung von Fachpersonen und ehrenamtlich Tätigen
  3. Sexualisierte Gewalt

Neun Massnahmen betreffen spezifisch Kinder und Jugendliche (Massnahmen 2, 9, 11, 26, 30, 31, 36, 40 und 41).

 

Aktuell läuft beispielsweise Massnahme 30: Das Ziel ist die Erhebung und Bekanntmachung von Unterstützungsangeboten und Schutzmassnahmen für Kinder, die Gewalt in der elterlichen Paarbeziehung ausgesetzt sind. Das EBG, die Schweizerische Konferenz gegen Häusliche Gewalt (SKHG), einige NGOs sowie Fachleute aus Justiz und Kinderschutz begleiten derzeit ein Forschungsprojekt, dessen Ergebnisse voraussichtlich Anfang 2024 veröffentlicht werden. Der Fokus soll auf der bestehenden Praxis liegen und es sollen Good Practices identifiziert werden, die auf andere Kantone oder Regionen übertragen werden können.


 

Strategische Ziele

  • Weniger Gewalt gegen Frauen und weniger häusliche Gewalt in der Schweiz durch konkrete Massnahmen
  • Berücksichtigung jeglicher Form von Gewalt und aller betroffenen Gruppen (darunter auch Kinder und Jugendliche)
  • Bekämpfung von Mehrfach- und intersektionaler Diskriminierung
  • Umfassende, koordinierte Umsetzung der Istanbul-Konvention in der Schweiz

Laufzeit

2022 - 2026

Zuständige Stelle:

Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG

Bereich Gewalt

Schwarztorstrasse 51

3003, Bern

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