Aargau
Klärung der Rechtsgrundlage Kinder- und Jugendhilfe
Beschrieb
Im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe werden zum heutigen Zeitpunkt im Kanton Aargau vergleichsweise hochschwellige Angebote, beispielsweise Heilpädagogische Früherziehung oder Sonderschulung, weitgehend durch den Kanton geregelt, organisiert und finanziert. Niederschwellige Angebote der ambulanten Kinder- und Jugendhilfe wie etwa Jugend-, Ehe- und Familienberatung, Schulsozialarbeit oder offene Kinder- und Jugendarbeit liegen hingegen weitgehend in der Kompetenz der Gemeinden. Bei diesen Angeboten bestehen unterschiedliche Versorgungsdichten und -qualitäten je nach Region.
Zur Sicherstellung einer angemessenen Grundversorgung sollen im Rahmen des Projekts "Klärung Rechtsgrundlage Kinder- und Jugendhilfe" die rechtlichen Anpassungen aufgezeigt werden, welche nötig werden, damit die Akteure im Kinder- und Jugendbereich ihre Aufgaben bedarfsgerecht und mit hoher Qualität wahrnehmen können.
Strategische Ziele
- Vereinheitlichung von Angeboten, Finanzierung und Qualitätsstandards soweit möglich
- Reduzieren von regionalen Unterschieden, die die Chancengerechtigkeit beeinträchtigen
Laufzeit
2021 - 2027
Zuständige Stelle:
Cordula Sonderegger
Departement Bildung, Kultur und Sport
Abteilung Sonderschulung, Heime und Werkstätten
Zuständige Stelle:
Sevda Günes
Departement Bildung, Kultur und Sport
Abteilung Sonderschulung, Heime und Werkstätten