Aargau

Klärung der Rechtsgrundlage Kinder- und Jugendhilfe

Beschrieb

Im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe werden zum heutigen Zeitpunkt im Kanton Aargau vergleichsweise hochschwellige Angebote, beispielsweise Heilpädagogische Früherziehung oder Sonderschulung, weitgehend durch den Kanton geregelt, organisiert und finanziert. Niederschwellige Angebote der ambulanten Kinder- und Jugendhilfe wie etwa Jugend-, Ehe- und Familienberatung, Schulsozialarbeit oder offene Kinder- und Jugendarbeit liegen hingegen weitgehend in der Kompetenz der Gemeinden. Bei diesen Angeboten bestehen unterschiedliche Versorgungsdichten und -qualitäten je nach Region.

Zur Sicherstellung einer angemessenen Grundversorgung sollen im Rahmen des Projekts "Klärung Rechtsgrundlage Kinder- und Jugendhilfe" die rechtlichen Anpassungen aufgezeigt werden, welche nötig werden, damit die Akteure im Kinder- und Jugendbereich ihre Aufgaben bedarfsgerecht und mit hoher Qualität wahrnehmen können.

Strategische Ziele

  • Vereinheitlichung von Angeboten, Finanzierung und Qualitätsstandards soweit möglich
  • Reduzieren von regionalen Unterschieden, die die Chancengerechtigkeit beeinträchtigen

Laufzeit

2021 - 2026

Zuständige Stelle:

Cordula Sonderegger

Departement Bildung, Kultur und Sport

Departement Bildung, Kultur und Sport

Abteilung Sonderschulung, Heime und Werkstätten

shwagch

Zuständige Stelle:

Sveda Günes

Departement Bildung, Kultur und Sport

Departement Bildung, Kultur und Sport

Abteilung Sonderschulung, Heime und Werkstätten