EDA
Ratifikation des 3. Fakultativprotokolls zur Kinderrechtskonvention
Beschrieb
Die Schweiz ist dem Fakultativprotokoll zum UNO-Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren beigetreten. Das Protokoll ist für die Schweiz am 24. Juli 2017 in Kraft getreten. Es ergänzt das von der Schweiz bereits ratifizierte UNO-Übereinkommen über die Rechte des Kindes (Konvention) sowie die beiden ersten Fakultativprotokolle um drei neue Kontrollmechanismen, wobei das individuelle Mitteilungsverfahren im Vordergrund steht. Damit können Einzelpersonen nach Ausschöpfung des nationalen Instanzenzuges Verletzungen der Konventionsgarantien vor dem UNO-Ausschuss für die Rechte des Kindes geltend machen.
Die Schweiz hat analoge Mechanismen bereits bei anderen UNO-Übereinkommen anerkannt, da wirksame Kontrollinstrumente wichtige Mittel sind, um die Menschenrechte effektiv durchsetzen zu können.
Die Schweizer Bundesversammlung hatte das dritte Fakultativprotokoll am 16. Dezember 2016 genehmigt und damit den Bundesrat ermächtigt, den Beitritt der Schweiz zu erklären.
Typ
Andere
Laufzeit
2015 -
Zuständige Stelle:
Zuständige Stelle:
Anne Mosimann
Direktion für Völkerrecht DV
Sektion Menschenrechte