BJ
Subventionierung von Heimen für Kinder und Jugendliche
Beschrieb
Der Bund richtet Bau- und Betriebsbeiträge an Erziehungseinrichtungen aus: Konkret an Institutionen für Kinder und Jugendliche, welche in ihrem Sozialverhalten erheblich gestört sind und nicht mehr in ihrem Herkunftsmilieu leben können. Als Subventionsbehörde fungiert das Bundesamt für Justiz.
Das Bundesgesetz über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug (LSMG, SR 341) definiert die Voraussetzungen für die Beitragsberechtigung einer Einrichtung.
Typ
Andere
Status
Laufendes Handlungsfeld
Zuständige Stelle:
Beatrice Kalbermatter
Direktionsbereich Strafrecht
Bundesrain 20
3003, Bern
beatrice.kalbermatterbj.adminch
058 462 41 83
Bemerkungen: