BJ

Subventionierung von Heimen für Kinder und Jugendliche

Beschrieb

Der Bund richtet Bau- und Betriebsbeiträge an Erziehungseinrichtungen aus: Konkret an Institutionen für Kinder und Jugendliche, welche in ihrem Sozialverhalten erheblich gestört sind und nicht mehr in ihrem Herkunftsmilieu leben können. Als Subventionsbehörde fungiert das Bundesamt für Justiz.

Das Bundesgesetz über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug (LSMG, SR 341) definiert die Voraussetzungen für die Beitragsberechtigung einer Einrichtung.

Typ

Andere

Status

Laufendes Handlungsfeld

Zuständige Stelle:

Beatrice Kalbermatter

Direktionsbereich Strafrecht

Bundesrain 20

3003, Bern

beatrice.kalbermatterbj.adminch

058 462 41 83

Bemerkungen: